Hygienekonzept.

gültig ab 09. Juni 2021

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die Corona VO des Landes Baden-Württemberg in der ab 7. Juni 2021 gültigen Fassung sowie die Corona VO Sport des Landes Baden-Württemberg in der ab 7. Juni 2021 gültigen Fassung.

  • Der Zutritt zum Sportpark ist nicht erlaubt, wenn die Person

    • in KontaktzueinermitSARS-CoV-2infiziertenPersonstehtoderstand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tagevergangen sind, oder

    • die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Symptome sind Fieberab38°C, trockener Husten (nicht durchchronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma), Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens), aufweist, oder die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigert

    • oder erkennbar alkoholisiert ist.

  • Beim Eintritt in den Sportpark ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.

  • Der Mindestabstand beträgt immer1,5 m mit Ausnahme der anzuwendenden Haushaltsregel. Bei Unterschreitung des Mindestabstands ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 verpflichtend.

  • Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises für alle Personen ab 6 Jahren mit Betreten des Sportparks (§ 5 CoronaVO). Der amtlich anerkannte Test darf beim Betreten nicht älter als 24 Stunden sein. Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend. Ab Zuordnung der Sportstätte zur Inzidenzgruppe <35 entfällt die Vorlagepflicht für den ausschließlichen Aufenthalt im Freien. Sie entfällt nicht für die Sportausübung in der Tennishalle und in den Squashcourts.

  • Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Ein unnötiges Duschen ist zu vermeiden. Die Personenanzahl in unseren Duschen ist auf 1 Person begrenzt, in den Umkleiden auf 2 Personen gleichzeitig.

  • Auf unnötiges Umarmen und das „Shake-Hand“ wird verzichtet.

  • Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Erfasst werden Familienname, Vorname, eine Telefonnummer, der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportanlage.


Ihr Sportpark Jürgen Fassbender